Datenschutzbestimmungen
Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung
VitaliX Fitness Angiulli
Hardmorgenweg 13
8222 Beringen
Wir verpflichten uns, die geltenden Datenschutzbestimmungen des revidierten Datenschutzgesetzes (rev-
DSG) sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) einzuhalten.
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind u.a. in Art. 6 revDSG festgelegt und
beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen, welche uns bekannt sind:
- Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden.
- Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.
- Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck
beschafft werden; sie dürfen nur so bearbeitet werden, dass es mit diesem Zweck vereinbar ist.
- Personendaten werden vernichtet oder anonymisiert, sobald sie zum Zweck der Bearbeitung nicht
mehr erforderlich sind.
- Wer Personendaten bearbeitet, muss sich über deren Richtigkeit vergewissern. Sie oder er muss alle
angemessenen Massnahmen treffen, damit die Daten berichtigt, gelöscht oder vernichtet werden, die
im Hinblick auf den Zweck ihrer Beschaffung oder Bearbeitung unrichtig oder unvollständig sind. Die
Angemessenheit der Massnahmen hängt namentlich ab von der Art und dem Umfang der Bearbeitung
sowie vom Risiko, das die Bearbeitung für die Persönlichkeit oder Grundrechte der betroffenen
Personen mit sich bringt.
Wir bestätigen insbesondere was folgt:
1. Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Falls wir 250+ Mitarbeiter (Köpfe) haben oder sensitive
Daten in grossem Umfang bearbeiten oder Hochrisiko-Profiling betreiben, führen wir ein Verzeichnis
unserer Aktivitäten.
2. Datenschutzerklärung: Jede planmässige, gesetzlich nicht erforderliche Beschaffung von
Personendaten ist in der Datenschutzerklärung (DSE) vermerkt. Wir weisen die Personen auf die DSE
hin (AGB, Formulare, Apps etc.). Die DSE ist auf unserer Website kommuniziert, sofern wir über eine
solche verfügen.
3. Auftragsbearbeiter: Falls wir einem IT-Provider oder sonst jemandem die Bearbeitung unserer Daten
anvertrauen, schliessen wir einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) ab.
4. Meldung von Verletzungen der Datensicherheit: Ist die Vertraulichkeit, die Integrität oder
Verfügbarkeit von Personendaten verletzt UND das Risiko negativer Folgen für einzelne Personen
hoch, machen wir eine Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
(EDÖB).
5. Wahrung der Rechte der Betroffenen: Wir identifizieren die Person vorgängig richtig. Wir geben einer
Person Auskunft über ihre eigenen Personendaten und auf Wunsch bestimmte weitere Infos. Jede
Person kann Datenkorrektur verlangen. Jede Person kann die Löschung ihrer Daten verlangen. In
bestimmten Fällen müssen wir Personendaten herausgeben.
6. Datenschutz als Standard: Wo wir in Apps, auf Websites etc. Einstellungen zum Datenschutz haben,
sind diese auf das Minimum voreingestellt, um sicherzustellen, dass die Bearbeitung der
Personendaten auf das für den Verwendungszweck nötige Mindestmass beschränkt ist.
7. Vertraulichkeit: Uns anvertraute, beruflich nötige Personendaten halten wir geheim oder wir stellen
vorab klar, dass wir die Daten nicht geheim halten werden.
Beringen, 8/31/2023
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